Wir kümmern uns um die letzten Details.
TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG
Ohne letztwillige Verfügung erfolgt die Bestimmung der Erben per Gesetz (gesetzliche Erbfolge). Danach erben nur der Ehepartner und/oder die Verwandten. Gibt es keine Erben, fällt der Nachlass dem Staat zu.
Eine vom Gesetz abweichende Regelung oder Verteilung ist nur mit Errichtung eines Testaments oder durch Abschluss eines Erbvertrags möglich.
Ohne Testament gibt es keine Testamentsvollstreckung.
Link zum AGT-Erklärvideo.
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Jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat.
Jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte.
Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern, Patchwork-Familien
Unternehmer, Stifter
Immobilienbesitzer, Inhaber komplexer Vermögenswerte
Was sind die Aufgaben des Testamentvollstreckers?
Er führt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus.
Er reguliert die Nachlassverbindlichkeiten.
Er reicht die Erbschaftsteuererklärung ein und führt die Erbschaftsteuer ab.
Er verteilt den Nachlass an die Erben.
Als Dauertestamentsvollstrecker verwaltet er langfristig den Nachlass, etwa bei der Verwaltung des Vermögens für minderjährige, behinderte oder überschuldete Erben.
77 % der Bevölkerung kein Testament,
20 % ein mangelhaftes,
3 % ein korrektes Testament.
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